2. August – Erinnern an den Porajmos

Rund 500.000 Roma und Sinti wurden während des sogenannten „3.Reichs“ von den Deutschen ermordet. Sie wurden Opfer der rassistischen Vernichtungspolitik in der Zeit des Nationalsozialismus.
Roma und Sinti nennen diesen Genozid an ihrem Volk „Porajmos“, was „Verschlingung“ oder „Zerstörung“ auf Romani bedeutet.
Sinti und Roma wurden durch Arbeit, Unterernährung und Seuchen getötet. Sie  wurden Opfer grausamer medizinischer Experimente. Sie wurden in den Gaskammern der Vernichtungslager getötet. Ein sehr großer Teil wurde erschossen. Nur wenige überlebten die Todesmärsche.

Am 2. August 1944 ermordete die SS in den Gaskammern von Auschwitz die letzten 2.900 Roma und Sinti – Kinder, ihre Mütter und alte Menschen – die sich noch im sogenannten „Zigeunerlager“ in Auschwitz-Birkenau befanden. Unmittelbar zuvor selektierten SS-Männer noch 3.000 Roma und Sinti als sog. „Arbeitsfähige“ und verschleppten sie als Sklavenarbeiter*innen in andere Konzentrationslager.
Dieses grausame Ereignis wurde als Gedenktag für alle Roma und Sinti gewählt, die während des Nationalsozialismus ermordet wurden.

Nach der Befreiung wurden die Überlebenden jahrzehntelang nicht als Opfer nationalsozialistischer Verfolgung anerkannt und erhielten nur geringe oder überhaupt keine Entschädigungszahlungen für ihren verlorenen Besitz. Eine Ausnahme bildet hier die DDR. In der DDR wurden alle Sinti seit Mitte der 60er Jahre als Verfolgte des Naziregimes anerkannt und erhielten Verfolgtenrenten.
Der Umgang mit den Überlebenden des Porrajmos in der Bundesrepublik war zutiefst Rassistisch. Die überlebenden in der BRD landeten häufig in Barackenlagern, die an den gleichen Orten standen wie die Lager, aus denen sie deportiert worden waren. Das Leugnen des Porajmos an den Sinti und Roma gehörte hingegen jahrzehntelang zum guten Ton in der alten BRD.

Wesentlich dazu beigetragen haben die sogenannten „Zigeunerexperten“, also jene Kriminologen, Universitätsangehörige usw. aus der Zeit des 3.Reiches, die nach der Gründung der Bundesrepublik ihr Werk fortsetzen durften. Ebenso waren diejenigen, die nach 1949 über die Entschädigung der Sinti und Roma zu entscheiden hatten, häufig dieselben Menschen, die an den Verbrechen maßgeblich beteiligt waren oder zumindest in der Tradition antiziganistischen Denkens standen.

Den Tiefpunkt des Leugnens der Leiden der Sinti und Roma bildet ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 7. Januar 1956. In diesem abscheulichen Urteil begründet der BGH einen mangelnden Anspruch von Wiedergutmachung für Sinti und Roma damit, dass „trotz des Hervortretens rassenideologischer Gesichtspunkte nicht die Rasse als solche der Grund für die darin getroffenen Anordnungen bildet, sondern die bereits erwähnten asozialen Eigenschaften der Zigeuner…
Alle diesem BGH Grundsatzurteil widersprechenden Urteile wurden bis Ende 1963 stets von höheren Instanzen kassiert. Somit leugnete die deutsche Justiz in der Zeit bis 1963 komplett die rassische Verfolgung der Sinti und Roma für den Zeitraum 1933 – 1943.

Erst am 17. März 1982, d.h. 37 (!) Jahre nach Ende des II. Weltkrieges, nach 37 Jahren des Leugnens und des Demütigens und Erniedrigens der Überlebenden, wurde der Völkermord an den Sinti und Roma offiziell von der deutschen Bundesregierung anerkannt.

Viel zu lange wurde über die Verfolgung der Sinti und Roma während der Zeit des Nationalsozialismus geschwiegen. Viel zu lange wurde Ihr Leiden, ihr Sterben geleugnet. Viel zu lange wurden die Stimmen der Überlebenden nicht gehört. Das hat zur Folge, das die Kinder und Enkel der von den Deutschen getöteten Sinti und Roma aus den ehemals besetzten Gebieten in Deutschland heute als „Wirtschaftsflüchtlinge“ gelten. Für sie gibt es hierzulande noch immer kein Bleiberecht.

Sinti und Roma werden abgelehnt und verachtet, weil sie arm sind, als ortlos und kulturlos angesehen werden. Stimuliert durch Überfremdungsängste werden Feindbilder reaktiviert. Selbst ernannte Experten legen den Schluss nahe, an ihrem Elend in der Slowakei, in Ungarn, der Tschechischen Republik, Bulgarien und Rumänien oder in Serbien und im Kosovo seien sie selber schuld.
Romafeinde nennen die Objekte ihres Hasses ganz ungeniert wieder „Zigeuner“, obwohl (oder weil) das kränkt. Durch Verallgemeinerung werden Ängste geschürt und dubiose Kenntnisse über Sinti und Roma verbreitet, dabei Gefahren beschworen, die uns angeblich drohen. Die AfD verlangt in diversen Landtagen, so zuletzt am 13. Juni 2018, die Zählung und Erfassung der Minderheit.
An das, was dem gewähren lassen der Romafeinde folgt, erinnert der 2. August nur zu deutlich.