2. August – Erinnern an den Porajmos

Rund 500.000 Roma und Sinti wurden während des sogenannten „3.Reichs“ von den Deutschen ermordet. Sie wurden Opfer der rassistischen Vernichtungspolitik in der Zeit des Nationalsozialismus.
Roma und Sinti nennen diesen Genozid an ihrem Volk „Porajmos“, was „Verschlingung“ oder „Zerstörung“ auf Romani bedeutet.
Sinti und Roma wurden durch Arbeit, Unterernährung und Seuchen getötet. Sie  wurden Opfer grausamer medizinischer Experimente. Sie wurden in den Gaskammern der Vernichtungslager getötet. Ein sehr großer Teil wurde erschossen. Nur wenige überlebten die Todesmärsche.

Am 2. August 1944 ermordete die SS in den Gaskammern von Auschwitz die letzten 2.900 Roma und Sinti – Kinder, ihre Mütter und alte Menschen – die sich noch im sogenannten „Zigeunerlager“ in Auschwitz-Birkenau befanden. Unmittelbar zuvor selektierten SS-Männer noch 3.000 Roma und Sinti als sog. „Arbeitsfähige“ und verschleppten sie als Sklavenarbeiter*innen in andere Konzentrationslager.
Dieses grausame Ereignis wurde als Gedenktag für alle Roma und Sinti gewählt, die während des Nationalsozialismus ermordet wurden.

Nach der Befreiung wurden die Überlebenden jahrzehntelang nicht als Opfer nationalsozialistischer Verfolgung anerkannt und erhielten nur geringe oder überhaupt keine Entschädigungszahlungen für ihren verlorenen Besitz. Eine Ausnahme bildet hier die DDR. In der DDR wurden alle Sinti seit Mitte der 60er Jahre als Verfolgte des Naziregimes anerkannt und erhielten Verfolgtenrenten.
Der Umgang mit den Überlebenden des Porrajmos in der Bundesrepublik war zutiefst Rassistisch. Die überlebenden in der BRD landeten häufig in Barackenlagern, die an den gleichen Orten standen wie die Lager, aus denen sie deportiert worden waren. Das Leugnen des Porajmos an den Sinti und Roma gehörte hingegen jahrzehntelang zum guten Ton in der alten BRD.

Wesentlich dazu beigetragen haben die sogenannten „Zigeunerexperten“, also jene Kriminologen, Universitätsangehörige usw. aus der Zeit des 3.Reiches, die nach der Gründung der Bundesrepublik ihr Werk fortsetzen durften. Ebenso waren diejenigen, die nach 1949 über die Entschädigung der Sinti und Roma zu entscheiden hatten, häufig dieselben Menschen, die an den Verbrechen maßgeblich beteiligt waren oder zumindest in der Tradition antiziganistischen Denkens standen.

Den Tiefpunkt des Leugnens der Leiden der Sinti und Roma bildet ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 7. Januar 1956. In diesem abscheulichen Urteil begründet der BGH einen mangelnden Anspruch von Wiedergutmachung für Sinti und Roma damit, dass „trotz des Hervortretens rassenideologischer Gesichtspunkte nicht die Rasse als solche der Grund für die darin getroffenen Anordnungen bildet, sondern die bereits erwähnten asozialen Eigenschaften der Zigeuner…
Alle diesem BGH Grundsatzurteil widersprechenden Urteile wurden bis Ende 1963 stets von höheren Instanzen kassiert. Somit leugnete die deutsche Justiz in der Zeit bis 1963 komplett die rassische Verfolgung der Sinti und Roma für den Zeitraum 1933 – 1943.

Erst am 17. März 1982, d.h. 37 (!) Jahre nach Ende des II. Weltkrieges, nach 37 Jahren des Leugnens und des Demütigens und Erniedrigens der Überlebenden, wurde der Völkermord an den Sinti und Roma offiziell von der deutschen Bundesregierung anerkannt.

Viel zu lange wurde über die Verfolgung der Sinti und Roma während der Zeit des Nationalsozialismus geschwiegen. Viel zu lange wurde Ihr Leiden, ihr Sterben geleugnet. Viel zu lange wurden die Stimmen der Überlebenden nicht gehört. Das hat zur Folge, das die Kinder und Enkel der von den Deutschen getöteten Sinti und Roma aus den ehemals besetzten Gebieten in Deutschland heute als „Wirtschaftsflüchtlinge“ gelten. Für sie gibt es hierzulande noch immer kein Bleiberecht.

Sinti und Roma werden abgelehnt und verachtet, weil sie arm sind, als ortlos und kulturlos angesehen werden. Stimuliert durch Überfremdungsängste werden Feindbilder reaktiviert. Selbst ernannte Experten legen den Schluss nahe, an ihrem Elend in der Slowakei, in Ungarn, der Tschechischen Republik, Bulgarien und Rumänien oder in Serbien und im Kosovo seien sie selber schuld.
Romafeinde nennen die Objekte ihres Hasses ganz ungeniert wieder „Zigeuner“, obwohl (oder weil) das kränkt. Durch Verallgemeinerung werden Ängste geschürt und dubiose Kenntnisse über Sinti und Roma verbreitet, dabei Gefahren beschworen, die uns angeblich drohen. Die AfD verlangt in diversen Landtagen, so zuletzt am 13. Juni 2018, die Zählung und Erfassung der Minderheit.
An das, was dem gewähren lassen der Romafeinde folgt, erinnert der 2. August nur zu deutlich.


Zum Gedenktag der Befreiung von Auschwitz

„Es ist geschehen, und folglich kann es wieder geschehen: Darin liegt der Kern dessen, was wir zu sagen haben.” (Primo Levi)

73 Jahre nach der Befreiung der letzten Überlebenden aus dem Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau gedenken wir am 27. Januar den Opfern des Nationalsozialismus.
Am 27. Januar 1945 haben Soldaten der Roten Armee mit Waffengewalt die Überlebenden des Konzentrationslagers Auschwitz-Birkenau befreit. Wir gedenken an diesem Tag den Millionen Menschen, die durch die Deutschen in der Zeit des Nationalsozialismus entrechtet, verfolgt, gequält und ermordet wurden.
Grade in Zeiten, in denen der österreichische Innenminister von „konzentrierter Unterbringung Geflüchteter“ redet, und ein Mitglied des Bundestages von der AfD fordert „Boykottiert die Läden der Türken in Deutschland.“ während Gauland von der AfD wieder „stolz sein auf die Leistungen der Soldaten in den zwei Weltkriegen.“ sein will, ist dieses Gedenken umso wichtiger.

Heute, 73 Jahre nachdem das Auschwitz-Birkenau befreit wurde, wird wieder Stimmung gegen bestimmte Kulturen und/oder Religionen gemacht. 2017 wird in Deutschen Städten wieder Jagd auf vermeintlich Nichtdeutsch, vermeintlich Fremde, auf eingewanderte Menschen und Flüchtlinge gemacht.
Im Jahre 2016 wurden laut BKA 921 Anschläge auf Flüchtlingsunterkünfte verübt. Deutschlandweit kam es alleine bis im ersten Halbjahr 2017 zu 681 politisch motivierten antisemitischen Straftaten. Die Dunkelziffer ist vermutlich deutlich höher.
„Es zeigt sich inzwischen, dass auf politischer Ebene rote Linien immer weiter verschoben werden und Antisemitismus zunehmend in der Mitte der Gesellschaft salonfähig ist“, so der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster. Antisemitismus muss nicht nach Deutschland importiert werden. Antisemitismus in Deutschland wird nicht durch die Stigmatisierung von Flüchtlingen alsUhrsache für Antisemitismus bekämpft. Er ist keine deutsche Erfindung, aber er hat hierzulande feste Wurzeln und gedeiht auch unter der Einheimischen Bevölkerung prächtig. Antisemitismus ist ein gesamtgesellschaftliches Problem und eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung.
Ebenso muss stellt das schüren von Hass auf den Islam und auf Muslime ein gesamtgesellschaftliches Problem und eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung dar. Die Politische Rechte in Deutscland versucht, ein identitätsstiftendes Projekt auf Basis von Islamfeindlichkeit und dem schüren von Hass auf Muslime aufzubauen. Rechtspopulistische Islamfeindlichkeit hat in einem säkularen Land, in dem Religion ihren Platz haben, keinen Platz. Der Islam gehört, ebenso wie das Judentum, das Christentum oder Atheismus zu Deutschland und ist ein Teil unserer Kultur.

Der 27. Januar erinnert auch daran, wie Nationalismus in Verbindung mit antisemitischen oder Rassistischen Stereotypen in massenhaft begeisterte Zustimmung für die Entrechtung und Ausgrenzung von Menschen umschlagen konnten, die in der Konsequenz die millionenfache Ermordung von Menschen bedeutete. Jene Einstellungen, die damals erst zur Diskriminierung, dann zur Ausgrenzung und letztendlich zur Vernichtung von Menschen führten, sind weiterhin breit in der Gesellschaft vorhanden.

Wer Neofaschismus, Nationalismus, Rassismus und Antisemitismus wirksam entgegentreten will, muss dafür sorgen, dass zivilgesellschaftliche Strukturen gestärkt, ermutigt, vernetzt, finanziert werden. Wer sie mit Extremismusklauseln traktiert, ins Zwielicht stellt und Kriminalisiert fördert so indirekt Neofaschismus, Nationalismus, Rassismus und Antisemitismus. Nationalistische, Rassistische, Antisemitische und neofaschistische Ideen dürfen in unserer Gesellschaft keinen Platz haben. Für uns stellt das Gedenken an den 27. Januar einen Teil des aktiven Widerstandes gegen Antisemitismus und Neofaschismus dar.